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Arbeitskraftabsicherung 

Schützen Sie Ihr Einkommen

Eine Arbeitskraftabsicherung ist eine Versicherung, die Ihnen hilft, wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht mehr Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Sie greift dann, wenn die Krankenkasse nicht mehr oder nur noch wenig zahlt. Häufige Gründe für eine Erwerbsunfähigkeit sind heutzutage Erkrankungen der Psyche, des Bewegungsapparates, Krebserkrankungen sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Eine alternative Arbeitskraftabsicherung ist vor allem für Selbstständige wichtig, die keinen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente haben. Auch für Arbeitnehmer und Beamte kann eine längere Krankheit mit finanziellen Einbußen verbunden sein, die sich über eine Versicherung abfedern lassen.

Welche Arbeitskraftversicherungen eignen sich für Sie?

Eine Schwere Krankheiten Versicherung sichert Sie bei bestimmten Krankheiten wie Krebs, Herzkrankheiten, multipler Sklerose oder dem Verlust der Sehfähigkeit ab. Je nach Vertrag sind bestimmte Krankheitslisten versichert. Die Versicherung zahlt, wenn Sie an einer dieser Krankheiten leiden. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs oder drei Stunden pro Tag arbeiten können. Mit einer Grundfähigkeitenabsicherung versichern Sie sich für den Fall, dass Sie Fähigkeiten wie das Gehen, Sehen, Hören, Heben, Stehen oder Treppensteigen verlieren. Da das Thema Arbeitskraftabsicherung sehr wichtig und umfangreich ist, bedarf es aus unserer Sicht immer einer individuellen Beratung.

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zu Alternative Arbeitskraftabsicherung

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Wer benötigt eine Absicherung der Arbeitskraft?

Eine Absicherung der Arbeitskraft ist für fast jeden Angestellten, Beamten und Selbstständigen sinnvoll. Sie kann in ihrer Höhe so angepasst werden, dass Sie im Krankheitsfall Ihren Lebensstandard nicht aufgeben müssen. Unternehmer, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, erhalten zum Beispiel gar keine staatliche Erwerbsminderungsrente. Bestimmte Berufsgruppen haben wegen ihrer Tätigkeit ein deutlich erhöhtes Risiko zu erkranken.

Warum sollte ich meine Arbeitskraft absichern?

Sie erhalten im Krankheitsfall als Angestellter sechs Wochen eine Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Danach übernimmt Ihre Krankenkasse die Zahlungen – allerdings erhalten Sie dann einen reduzierten Betrag. Dieser Betrag verringert sich weiter, wenn Sie mehr als 78 Wochen krank sind. Selbstständige jedoch erhalten unter Umständen gar kein Krankengeld und keine Erwerbsminderungsrente. Da Ihre Kosten für Miete, Lebenshaltung und Versicherungen weiterlaufen, benötigen Sie eine zusätzliche Leistung aus der Arbeitskraftabsicherung.

Wie hoch ist der gesetzliche Anspruch, wenn ich nicht mehr arbeiten kann?

Der gesetzliche Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hängt mit Ihren Rentenansprüchen zusammen. Sie müssen eine bestimmte Zeit in einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit beschäftigt gewesen sein, um überhaupt einen Anspruch zu erwerben. Die genaue Summe sehen Sie auf Ihren Renteninformationen, welche die Deutsche Rentenversicherung jährlich verschickt. Haben Sie keine Rentenansprüche und keine finanziellen Rücklagen? Dann ist es möglich, Sozialhilfe (bei voller Erwerbsunfähigkeit) oder Hartz IV (bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit) zu beantragen um eine Grundsicherung zu erhalten.

Warum sollte ich möglichst früh mit einer solchen Vorsorge starten?

Bei einem niedrigen Eintrittsalter sind die Beiträge für Ihre Arbeitskraftabsicherung geringer als bei einem höheren. Das hängt damit zusammen, dass jüngere Menschen statistisch gesehen erstmal ein geringeres Risiko haben, aufgrund einer Krankheit erwerbsunfähig zu werden. Außerdem fordern fast alle Versicherer eine Gesundheitsprüfung, die in jungen Jahren meist deutlich einfacher ist.

Findet bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung statt?

Ja, fast alle Gesellschaften stellen Gesundheitsfragen, die Sie gewissenhaft beantworten sollten, um den späteren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Alternative Arbeitskraftabsicherung

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