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Sterbegeldversicherung

Finanzieller Schutz für Hinterbliebene

Ein Trauerfall ist eine bedrückende Angelegenheit. Noch schlimmer wird sie jedoch, wenn nicht nur ein geliebter Mensch von uns geht, sondern die Kosten für die Beerdigung die Hinterbliebenen finanziell belasten. Eine Beisetzung auf dem Friedhof mit Grabstein und Trauerredner kostet in Deutschland durchschnittlich 7.600 Euro. Sie müssen dabei mindestens 3.900 Euro dafür einplanen, wobei die Preise je nach Ausgestaltung durchaus auf über 20.000 Euro steigen können. Wenn Sie wissen, dass Ihre Angehörigen diese Summe nicht aufbringen können oder Sie Ihr Erbe nicht schmälern wollen, ist eine Sterbegeldversicherung eine clevere Lösung.

So funktioniert die Sterbegeldversicherung

Mit einem Bestattungsschutzbrief oder einer Versicherung für das Sterbegeld sorgen Sie für Ihre eigene Beerdigung vor. Die Versicherung übernimmt im Todesfall Kosten wie den Preis für den Sarg, den Grabstein, die Trauerfeier und Kränze auf dem Grab. Auch die Gebühren für die Grabstelle und für Urkunden zahlt der Bestattungsschutzbrief. Die Raten für die Versicherung zahlen Sie nur bis zu einem bestimmten Alter und der Schutz läuft danach beitragsfrei weiter. Es gibt Tarife mit und ohne einer Gesundheitsprüfung oder einer Wartezeit – um den passenden Schutz für Sie zu finden, beraten wir Sie gerne. Melden Sie sich am besten jetzt in unserer kostenlosen WebApp an oder rufen Sie uns an!

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zur Sterbegeldversicherung

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Was leistet eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten eine Summe aus, die zweckgebunden für Begräbnis, Grabstein, Trauerfeier und Grabpflege verwendet wird. Zu den Leistungen der Versicherung gehören außerdem Beratungsleistungen für die Hinterbliebenen, Unterstützung bei Behördengängen und die Kosten für Urkunden. Die Leistungen können auch direkt an ein Beerdigungsinstitut Ihrer Wahl abgetreten werden.

Können die Leistungen direkt an ein Beerdigungsinstitut gehen?

Ja, die Leistungen können je nach Vertrag direkt an das Beerdigungsinstitut ausgezahlt werden. Damit stellen Sie sicher, dass die Mittel tatsächlich für diese Zwecke verwendet werden und die Beerdigung ganz nach Ihren Wünschen vollzogen wird. Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen werden so ganz einfach vermieden. Das Geld aus der Sterbegeldversicherung kann außerdem nicht wegen bereits bestehender Schulden eines Erben oder aus anderen Gründen von Gläubigern oder von staatlicher Seite eingezogen werden.

Welche Absicherungshöhe ist sinnvoll?

Die Absicherungshöhe richtet sich nach Ihren Wünschen für die Beerdigung und nach Ihren Beitragsvorgaben. Als niedrigste Summe sind 1.000 Euro denkbar. Für diesen Preis können Sie eine anonyme Urnenbeisetzung bezahlen, die schon ab ca. 700 Euro möglich ist. Durchschnittlich sind ca. 8.000 Euro üblich. Diese Summe reicht für eine schöne Beerdigung mit Grabstein, Trauerfeier und folgender Grabpflege. Wenn Sie eine aufwendige Grabstelle mit einem besonderen Grabstein oder eine große Trauerfeier wünschen, sollten Sie mehr Geld einplanen.

Gibt es Wartezeiten oder eine Gesundheitsprüfung?

Für eine Sterbegeldversicherung verlangen einige Gesellschaften eine Gesundheitsprüfung. Diese Prüfung soll verhindern, dass todkranke Menschen den Versicherungsschutz ausnutzen und erst kurz vor dem Sterben einen Bestattungsschutzbrief abschließen. Das Ergebnis der Gesundheitsprüfung kann die Höhe der Beiträge beeinflussen. Wenn keine Gesundheitsprüfung verlangt wird, ist meist eine Wartezeit Bestandteil des Vertrages. Sie beträgt üblicherweise um die drei Jahre. Meistens setzten die Gesellschaften die Wartezeit aus, falls der Tod durch einen Unfall herbeigeführt wurde.

Wie gestaltet sich die Beitragszahlung bei einer Sterbegeldversicherung?

Sie beantragen Ihre Sterbegeldversicherung und zahlen bis zu einem bestimmten Alter die Beiträge. Danach läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Alternativ ist eine Einmalzahlung möglich. Die Beiträge für Ihre Sterbegeldversicherung richten sich nach:

• Eintrittsalter
• Max. Alter der Beitragszahlung
• Höhe der Versicherungssumme
• Ggf. Gesundheitszustand
• Zusatzleistungen

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