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Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung & Elementarversicherung

Rundum Schutz für die eigenen vier Wände

Sie haben Ihre Traumimmobilie gefunden und mit viel Geld und Herzblut zu Ihrem Zuhause gemacht – darum sollten Sie es auch angemessen absichern. Mit der Wohngebäudeversicherung schützen Sie Ihre vier Wände vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Blitzschlag, Sturm und Starkregen. Die Kostenerstattung reicht von der Reparatur über die Instandsetzung bis hin zum Wiederaufbau nach Totalverlust.

 

Der Versicherungsschutz beschränkt sich dabei nicht nur auf Ihr Wohngebäude, sondern umfasst auch Gebäudebestandteile und im Haus befindliches oder außen angebrachtes Zubehör wie:
• Hof- und Gehwegsbefestigungen
• Zäune und Sichtschutzwände
• Grundstücksbeleuchtungen
• Terrassen

Ein wichtiger Zusatzschutz ist die Elementarschadenversicherung. Diese schützt Sie vor Kosten, die durch Naturkatastrophen an Ihrem Eigenheim entstanden sind, wie z.B. durch Starkregen, Überschwemmung oder Erdbeben.

Häu­fige Fra­gen

zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

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Brauche ich eine Wohngebäudeversicherung?

Jeder Hausbesitzer sollte eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Sie versichert Ihr Haus, Ihre Carports und Garagen, sanitäre Installationen, Heizungsanlagen, optional Gartenhäuser und Geräteschuppen. Im Schadenfall gewährleistet sie die Wiederherstellung Ihres Hauses in gleicher Art und Güte.

Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäude- und einer Hausratversicherung?

Stellen Sie Ihr Haus doch einfach mal auf den Kopf. Das, was herausfällt, wie Möbel, Kleidung, Lebensmittel, elektronische Geräte und Wertsachen, ist durch die Hausratversicherung geschützt. Das Haus selbst und alles, was fest damit verbunden ist, deckt die Wohngebäudeversicherung ab. Mitversichert sind außerdem bauliche Grundstücksbestandteile wie Zäune, Hecken und Terrassen.

Worauf muss ich nach dem Erwerb einer Immobilie achten?

Haben Sie ein Haus erworben, geht die Wohngebäudeversicherung mit Anzeige beim Versicherer auf Sie als Käufer über, es entsteht somit keine Versicherungslücke. Sie haben das Recht, den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats zu kündigen und zu einem Versicherer Ihrer Wahl zu wechseln. Lassen Sie sich gerne von unseren Versicherungsexperten beraten.

Wohngebäudeversicherung

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