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Pri­vat­haft­pflicht

Für den Fall der Fälle

 

Kennen Sie das? Sie sind bei Freunden zu Besuch auf ein Glas Rotwein und durch eine unbedachte Bewegung prangt nun ein großer Fleck auf dem Teppich. Sie setzen sich aus Versehen auf die Lesebrille der Tante. Oder Sie wollen sich Urlaubsfotos des Bruders auf dessen Handy anschauen, lassen das Gerät versehentlich fallen und das Display hat einen Riss. Solche Missgeschicke kennt jeder von uns – aber wussten Sie auch, dass Sie als Schadensverursacher per Gesetz verpflichtet sind, für den entstandenen Schaden aufzukommen? Und das im Zweifel mit Ihrem gesamten Vermögen.

Jede Privathaftpflichtversicherung umfasst deshalb einen Basisschutz. Dieser deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme ab. Dabei ist die Höhe immer abhängig von Ihrem individuellen Vertrag. In der Regel sind Summen bis mindestens 10 Mio. Euro versichert. Optional können auch Zusatzleistungen hinzugebucht werden, die allerdings zu einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags führen.

Noch einmal teurer wird es bei direkten Personenschäden. Dabei handelt es sich um alle Schäden, die durch die Verletzung, Gesundheitsschädigung oder den Tod von Personen entstehen. Sie fahren beispielsweise mit Ihrem Fahrrad auf der Straße, übersehen einen Fußgänger, stoßen zusammen und der Geschädigte muss mehrere Tage ins Krankenhaus. Hier ist eine Privathaftpflichtversicherung für die Absicherung beider Seiten vorteilhaft, da sie die Kosten bei Sach- und Personenschäden bei entsprechender Deckung übernimmt.

Häu­fige Fra­gen

zur Pri­vat­haft­pflicht

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Ist die Privathaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung?

Grundsätzlich ist sie keine Pflichtversicherung per Gesetz. Allerdings ist eine Privathaftpflichtversicherung unverzichtbar, um sich als Privatperson finanziell vor Schadensersatzansprüchen Dritter zu schützen. Wer einem anderen fahrlässig Schaden zufügt, ihn also verletzt oder sein Eigentum beschädigt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem gesamten Vermögen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor diesem Risiko.

Was wird gezahlt?

Im Schadensfall bestehen die Leistungen in der
• Prüfung der Haftungsfrage
• Begleichung berechtigter Schadensersatzansprüche zum Zeitwert
• Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche, notfalls auch auf dem Prozessweg

Der Geschädigte bekommt die Kosten erstattet, die aufgrund des Schadens entstehen können. Beispielsfälle:

Personenschäden:
• Arzt- und Krankenhauskosten sowie Haushaltshilfen
• Verdienstausfall
• Schmerzensgeld
• Regressforderungen von Sozialversicherungsträgern

Sachschäden:
• Reparaturkosten
• Wiederbeschaffungskosten
• Wertminderung
• Regressansprüche von Versicherern (zum Beispiel eines Gebäudeversicherers)

Sind meine Kinder mitversichert?

Ja, Kinder sind im Familientarif mitversichert, in der Regel bis zum 27. Lebensjahr bzw. bis zum Ende der ersten Ausbildung / des ersten Studiums. Kinder unter 7 Jahren sind laut Gesetz nicht schadensersatzpflichtig, können aber bei einigen Versicherern mitversichert werden.

Sind auch Produkte, die ich von Freunden ausgeliehen habe, mitversichert?

Grundsätzlich nicht. Manche Tarife verfügen allerdings über eine Zusatzoption zur Versicherung geliehener und verpachteter Gegenstände.

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Selbstbeteiligung bedeutet eine Eigenbeteiligung für einen Teil des Schadens, in den meisten Fällen liegt der Betrag zwischen 150 bis 500 Euro. Eine Versicherung mit einer Selbstbeteiligung ist günstiger, da kleine Schäden häufiger vorkommen und der Versicherer diese dann nicht begleichen muss.

Besteht auch Versicherungsschutz im Ausland?

Ja, die Privathaftpflichtversicherung besteht auch bei Aufenthalten im Ausland bis zu einem Jahr bei voller Deckungssumme. Wird der Wohnsitz ins Ausland verlegt, verfällt jedoch der Versicherungsschutz.

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