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Glasversicherung

Schützt nicht nur Ihre Fenster

Vom Dachfenster über das Ceranfeld bis hin zur Duschkabine und Badezimmerspiegel. Es genügt bereits, beim Putzen etwas zu schwungvoll mit dem Besen auszuholen – und schon liegt Glas in Scherben. Ein ganz alltäglicher Zwischenfall, der schnell eine hohe Rechnung nach sich ziehen kann, denn weder Hausratversicherung noch Wohngebäudeversicherung decken diese häufigste Ursache von Glasschäden ab. Grund: Eigenverschulden. Eine Glasversicherung schließt diese Lücke im Versicherungsschutz und stellt daher eine sinnvolle Ergänzung zur Hausratversicherung dar.

Die Vorteile einer Glasversicherung

Eine Glasversicherung übernimmt jedoch weitaus mehr als nur die Kosten für eine neue Fensterscheibe oder Tischplatte. Sie ist darauf ausgerichtet, Gebäude und Möbel im Schadensfall wieder in den Ursprungszustand zurückzuversetzen und umfasst alle dafür erforderlichen Arbeiten. Eine Glasversicherung deckt die folgenden Leistungen ab:

• Notverglasung
• Entfernung und Entsorgung des beschädigten Glases
• Ersatz inkl. Kosten für Lieferung und Montage
• Reparatur von Schäden an Rahmen, Einfassungen usw.

Geht also beispielsweise ein vergittertes Fenster zu Bruch, müssen Sie nicht selbst für die Notverglasung aufkommen, die Ihr Heim bis zur eigentlichen Reparatur vor Wind und Regen schützt. Auch den Aus- und Einbau des Gitters sowie die Wiederherstellung des dadurch in Mitleidenschaft gezogenen Außenputzes übernimmt Ihre Versicherung.

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Wann ist eine Glasversicherung sinnvoll?

Immer. Da die Glasversicherung sowohl den Ersatz als auch die Kosten für Notverglasung und Austausch von beschädigtem Glas trägt, lohnt sich der Abschluss einer Glasversicherung nicht nur für Wohneigentum und gewerblich genutzte Immobilien, sondern auch für Mietwohnungen. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Glasversicherung ganz besonders für Wintergärten, Glasfassaden und denkmalgeschützte Gebäude: Da sich Reparaturarbeiten hier besonders anspruchsvoll gestalten, kann bereits ein kleiner Glasbruch hohe Kosten verursachen.

Welche Glasarten sind abgesichert?

Eine Glasversicherung umfasst für gewöhnlich Gebäudeverglasung und Mobiliarglas. Als Gebäudeverglasung gelten alle Glasflächen, die fest mit einer Immobilie verbunden sind – etwa Fenster- und Türverglasungen, Glasfassaden, Vordächer und Wände. Je nach Police können auch Solar- bzw. Photovoltaikanlagen enthalten sein. Mobiliarglas ist an beweglichen Möbelstücken wie Glastischen, Bilderrahmen, Vitrinen, Cerankochfelder oder Duschkabinen verbaut. Nicht durch Glasversicherungen abgedeckt sind hingegen Hohlglas (Lampen, Vasen oder Aquarien), Glasteile an Elektronik (Kameralinsen und Smartphone-Displays) oder Brillengläser.

Welche Schadensursachen sind abgesichert?

Eine Glasbruchversicherung umfasst Glasschäden durch Umwelteinflüsse wie Hagel oder Sturm sowie Schäden durch Dritte. Damit ist ein durch Vandalismus beschädigtes Schaufenster ebenso versichert wie das bei einem Einbruch zerbrochene Glas in der Balkontür. Darüber hinaus deckt die Versicherung aber auch eigenverschuldete Schäden durch Nachlässigkeit ab – und das ist die bei weitem häufigste Ursache für Glasschäden im Alltag.

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